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Was ist eine Firmenbestattung überhaupt?

Der Terminus "Firmenbestattung" wird manchmal negativ konnotiert, besonders wenn es um zweifelhafte Lösungen für wirtschaftliche Sackgassen geht. Dabei handelt es sich jedoch um eine hundertprozentig legale Methode, um aus der Krise herauszukommen. Unter dem Begriff der Firmenbestattung kann beispielsweise eine Firmenübernahme, der Kauf einer GmbH oder auch die Auflösung der GmbH erfolgen.

Es ist besonders wichtig, den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten. Solange dieser Schutz gewährleistet ist, stehen einer Übernahme oder einem Verkauf der GmbH keine Hindernisse im Weg. Außerdem muss die Erreichbarkeit der GmbH sichergestellt sein und eine Veränderung des Firmensitzes darf nicht allein aus dem Grund erfolgen, Ämtern oder dem Insolvenzgericht zu entgehen. Diese Aspekte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Form der Firmenbestattung rechtlich einwandfrei bleibt. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, steht einer Abwicklung der Firma nichts mehr im Wege.

Im Vergleich zur Firmeninsolvenz ist der Prozess einer Firmenbestattung äußerst unkompliziert, schnell und risikofrei.

Die Vorteile einer Firmenbestattung:

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• Einfaches Verfahren, ähnlich einem Firmenverkauf.

• Wir könnten entweder Ihre Firma übernehmen oder einen Käufer für Sie suchen.

• Es bedarf lediglich eines notariellen Termins, um die Firmenbestattung abzuschließen.

• Ihre Reputation bleibt unberührt.

• Ihr Schufa-Eintrag bleibt sauber.

• Ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.

• Sie können sofort wieder neu beginnen.

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Ein Beispiel: Im Falle einer Firmenübernahme würden wir Ihre GmbH kaufen, während Sie die Geschäftsanteile an eine Auffanggesellschaft übertragen. Es bedarf lediglich einer notariellen Beglaubigung – und schon sind Sie von sämtlichen Pflichten entbunden. Sie können direkt neu anfangen, weitermachen, sich frei bewegen und frei über Ihr Privatvermögen verfügen. Ganz ohne Schufa-Eintrag und Haftungsrisiken.

Achtung: Eine Firmenbestattung ist generell nur möglich, solange Ihre Kapitalgesellschaft noch nicht insolvenzfähig ist. In diesem Fall sind Sie nämlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, da Sie sich sonst strafbar machen würden. Als Geschäftsführer haften Sie nach dem Zivilrecht persönlich.

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