Steht Ihre GmbH vor der Insolvenz? Hier sind Ihre Optionen!
Bevor es zu spät ist und Ihre GmbH Insolvenz anmelden muss, informieren Sie sich ausführlich über die Auswirkungen einer GmbH-Insolvenz sowie mögliche Alternativen. Nutzen Sie eine der beiden Kontaktmöglichkeiten, um sich in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch beraten zu lassen
Bei drohender GmbH Insolvenz zählt schnelles Handeln
Wenn eine GmbH in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Thema GmbH-Insolvenz aufkommt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennbar werden, geht es nicht mehr nur darum, das wachsende Minus zu stoppen. Geschäftsführer sind rechtlich dazu verpflichtet, aktiv zu werden.
Als Insolvenzberater stehen wir Ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern für Steuer- und Rechtsberatung zur Seite und bieten umfassende Beratung zum Thema GmbH-Insolvenz an.
Ab wann wird eine GmbH als insolvent betrachtet?
Während eine gesunde GmbH in der Lage sein sollte, Rechnungen, Mieten, Gehälter und andere Verbindlichkeiten zu begleichen, kann eine beinahe insolvente GmbH dies nicht mehr gewährleisten. Zudem ist nicht absehbar, dass sich diese Situation in naher Zukunft ändern wird.
Gemäß dem Gesetzbuch gilt eine GmbH als insolvent, sobald Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt werden. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, diesen Zustand innerhalb von maximal drei Wochen nach der Feststellung durch die Einreichung eines Insolvenzantrags zu melden.
Warum lohnt es sich keinesfalls, bei drohender Insolvenz der GmbH einfach abzuwarten, ob sich die Lage von selbst verbessert? Weil dies zu Konflikten mit Gläubigern, Mitarbeitern und Banken führen kann. Zudem haften Geschäftsführer persönlich für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Ein solches Verhalten kann auch als Insolvenzverschleppung betrachtet werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, für die Geschäftsführer haftbar gemacht werden können.
Ihre rettung vor der Insolvenz